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Regulatorische Offenlegungen

Offenlegungen nach Säule III

Im Rahmen der Kapitaladäquanzrichtlinie, die 2007 von der Europäischen Union eingeführt wurde, sind regulierte Unternehmen verpflichtet, ein Dokument zu veröffentlichen, das die Risiken beschreibt, denen sie im normalen Geschäftsverlauf ausgesetzt sind, sowie eine Beschreibung des gehaltenen Kapitals, das zur Unterstützung des Geschäfts dient.

Säule 3 ergänzt die Mindestkapitalanforderungen (Säule 1) und den aufsichtlichen Überprüfungsprozess (Säule 2) und zielt darauf ab, die Marktdisziplin zu fördern, indem ein Satz von Offenlegungspflichten entwickelt wird. Diese ermöglichen es Marktteilnehmern, wichtige Informationen über das Kapital eines Unternehmens, seine Risikopositionen und seine Risikobewertungsprozesse zu bewerten. Die dritte Säule erhöht die Transparenz erheblich und die Offenlegungen, die Unternehmen vornehmen müssen, sind darauf ausgelegt, dem Markt und Investoren ein besseres Verständnis des gesamten Unternehmensrisikos zu ermöglichen.

Die Offenlegungsberichte nach Säule 3 für CF Partners Capital Management LLP und CF Partners Services (UK) Limited finden Sie unten.

Offenlegungsbericht nach Säule 3 für CF Partners Capital Management LLP

Offenlegungsbericht nach Säule 3 für CF Partners Services (UK) Limited